In dem Moment, in dem das Kind geboren wird, wird auch die Mutter geboren. Die Frau existiert bereits, aber nicht die Mutter. Eine Mutter ist etwas neues.

(Bhagwan Shree Rajneesh)

Als Mütterpflegerin unterstütze ich dich, wo du es am meisten benötigst und komme zu dir nach Hause.

Ich halte dir den Rücken frei, sodass ihr in Ruhe zu Hause ankommen könnt, um die erste gemeinsame Zeit voll zu genießen.

Vor allem aber, damit du deine Aufmerksamkeit ganz an dich, dein Baby und deine Erholung richten kannst.

 

Bereits während der Schwangerschaft, aber auch bei der Geburt, hast du körperlich als Mama Höchstleistungen vollbracht. Aber auch die Seele durfte wachsen und du dich als Frau und Mama transformieren. 

Umso wichtiger ist jetzt den Fokus auf dich und dein Kind zu richten. Alles zu verarbeiten und sich genug Zeit geben in der neuen Rolle mit ihren neuen Aufgaben. Auch dem Körper nach dieser Höchstleistung, Ruhe und eine Pause zu gönnen und ihn in seiner Rückbildung zu unterstützen. 

Eine Frau ist ein ganzer Kreislauf. In ihr ist die Kraft zu erschaffen, zu nähren und zu transformieren.

 

Ein vertrauensvolles Umfeld, ein geschützter Raum, Wertschätzung und die Sicherheit, dass nach allem geschaut wird, ist die beste Basis, um loslassen zu können und sich dem Wesentlichen widmen zu können. Diese Ruhe wirkt sich auch auf das Baby und die Familie aus.

  • Entspannung, immer Zeit und ein offenes Ohr für die Anliegen der Mutter auch zB. nach traumatischer Geburtserfahrung oder Schwierigkeiten danach
  • Gespräche und Beratung zu allen Anliegen um das Wochenbett
  • Beratung und Unterstützung beim ersten Umgang mit dem Kind
  • Trageberatung, Unterstützung beim Stillen, Bonding zwischen Mutter und Baby, Beratung zu Gefahrenquellen im Haushalt 
  • Einkäufe 
  • Zubereitung für gesunde und vollwertige und still freundliche Speisen
  • Versorgung und zeitweise Betreuung von Geschwisterkindern
  • Entspannung, Stressbewältigung, Massagen, Bauchwickel, Atemübungen, Achtsamkeitsübungen auch aus den Bereichen des Yoga und Ayurveda, wenn erwünscht
  • Unterstützung beim Organisieren des Familienalltages

Ich habe Fachkenntnisse in den Bereichen:

  • Säuglingspflege & Babyhandling
  • Bindung
  • Wochenbettphysiologie
  • Unterstützung des mütterlichen Wohlbefindens
  • Grundlagen Stillen
  • Babyschlaf
  • Haushaltsführung
  • Unfallgefahren zu Hause
  • Geschwisterkinderbetreuung
  • Gesundheitsförderung
  • Hygiene
  • Zeit - und Familienmanagement
  • Kommunikation

Als Mütterpflegerin ersetze ich keinesfalls die Leistungen einer Hebamme, sondern arbeite ergänzend an ihrer Seite, um dich bestmöglich zu unterstützen. Ich stelle keine Diagnosen oder nehme keine Untersuchungen vor.

Meine Fachkenntnisse als Mütterpflegerin gehen über die als reine Haushaltshilfe hinaus. 

 

 

Preislicher Aufwand

 

In einem kostenlosen Erstgespräch, finden wir heraus, was deine Anliegen und Wünsche sind. Wir schauen uns gemeinsam die familiäre Situation an und legen dann den Umfang der Betreuung fest. 

 

Viele Krankenkassen übernehmen je nach Umfang, durch einen Antrag, ganz oder teilweise die Aufwendungen einer Mütterpflegerin.

Die gesetzliche Grundlage bilden die Paragrafen § 24 SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) § 24 SGB V medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (sozialgesetzbuch-sgb.de) 

sowie §38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall)  § 38 SGB V Haushaltshilfe (sozialgesetzbuch-sgb.de).

 

Im §24 ist geregelt, dass jeder Mutter bis 6 Tage nach Entbindung, bis max. 8 Std. täglich, eine Mütterpflegerin zusteht. Zuzahlungsfrei. 

Über diese Zeit hinaus, sind notwendig eine Verschreibung durch den behandelnden Arzt (Frauenarzt/ Hausarzt) und dass keine in deinem Haushalt lebende Person, die die Aufgaben übernehmen kann (Kinder über 12 Jahren oder Partner in Elternzeit) lebt.

 

Bei Komplikationen oder medizinischen Indikationen, wie z.B. einer Sectio, Mehrlingsgeburten, Komplikationen, Depressionen, greift der  §38(1) SGB V der regelt, dass die Leistung einer Mütterpflegerin über oben genannte Zeit hinaus gewährleistet wird. Zuzahlungspflichtig.

Auch in diesem Fall sind notwendig, eine Verschreibung durch den behandelnden Arzt (Frauenarzt/ Hausarzt), ein im Haushalt lebendes Baby/ Kind unter 12 Jahren und keine in deinem Haushalt lebende Person, die die Aufgaben übernehmen kann (Kinder über 12 Jahren oder Partner in Elternzeit, Berufsunfähig etc.).

 

Die Dauer und tägliche Zeit werden individuell, je nach Fall und Bedarfssituation von den Krankenkassen bemessen.

 

Ich arbeite für einen festen Stundensatz, den ich über meine IK-Nummer mit den Krankenkassen abrechnen kann. 

Selbstverständlich können meine Leistungen auch privat bezahlt werden. 

Kostenbeteiligung bei Privatversicherten müssen bei den jeweiligen Krankenkassen erfragt werden.

 

Ich helfe dir gerne bei der Antragstellung. Komme gerne auf mich zu.